Sie können sich für unseren Immobilienbonus qualifizieren, indem Sie als Neukunde von Engel & Völkers einen Verkaufswunsch über das Kontaktformular der E&V Smart Money Immobilienbewertung initiieren.
Berechtigt für unseren Immobilienbonus sind sowohl Käufer als auch Verkäufer, sofern diese zum Zeitpunkt der Initiierung und des Abschlusses der Transaktion E&V Smart Money Kunden sind.
Berechnungsgrundlage für den Immobilienbonus ist der vertraglich beurkundete Immobilienpreis vor Verkaufs- und Kauf-Nebenkosten. Der Immobilienbonus beträgt einmalig maximal 0,5% des gezahlten Immobilienpreises – jeweils für Verkäufer und Käufer. Der Bonus wird auf dem E&V Konto des Immobilienverkäufers bzw. -käufers im Falle der Berechtigung innerhalb von 30 Tagen nach Belegvorlage zur gezahlten Verkäufer- bzw. Käuferprovision als Kontoguthaben gutgeschrieben.
Rechenbeispiel:
860.000 € Verkaufserlös x 0,50% Immobilienbonus
= je 4.300 € auszuzahlender Immobilienbonus für Verkäufer und Käufer
Als Beleg für die durchgeführte Immobilientransaktion ist die Rechnung über die Verkäufer- bzw. Käuferprovision und der Überweisungsbeleg bei E&V Smart Money per E-Mail an support@ev-smartmoney.com einzureichen.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihnen der Immobilienbonus nicht von den Immobilienmaklern von Engel & Völkers, sondern von E&V Smart Money gezahlt wird.
Weitere Details zu unserem Smart Money Immobilienbonus können Sie unseren Teilnahmebedingungen entnehmen.